Zahn- und Weisheitszahnentfernung
in Lüdenscheid

Öffnungszeiten
  • Mo. & Di. 08:00 - 13:00 / 14:00 - 18:00
  • Do. 08:00 - 13:00 / 14:00 - 17:00
  • Mi. & Fr. 08:00 - 13:00
Team der Zahnarztpraxis Dr. Himmen
Ein Team, in dem man gerne bleibt

Du suchst mehr als nur einen Job? Bei uns findest du ein herzliches Praxisteam, das zusammenhält, sich gegenseitig unterstützt und den Alltag gemeinsam meistert.

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Ihr Zahnerhalt hat
für uns Priorität

Unser Ziel ist es immer, natürliche Zähne möglichst lange zu erhalten. In manchen Fällen lässt sich eine Zahnentfernung jedoch nicht vermeiden. Das kann notwendig sein, wenn ein Zahn sehr stark geschädigt oder entzündet ist, durch eine fortgeschrittene Parodontitis seinen Halt verloren hat oder nicht mehr zuverlässig versorgt wird.

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Wann muss ein
Zahn entfernt werden?

Stark geschädigte Zähne

Ist ein Zahn so stark zerstört, dass weder eine Füllung noch eine Krone ausreichend Halt bietet, kann eine Entfernung notwendig werden.

Anhaltende Entzündungen

Bleibt eine Entzündung trotz Wurzelkanalbehandlung oder Wurzelspitzenresektion bestehen, kann die Entfernung die letzte sinnvolle Behandlungsoption sein.

Starker Knochenabbau

Bei einer weit fortgeschrittenen Parodontitis können Zähne so stark gelockert sein, dass sie nicht mehr dauerhaft erhalten werden können.

Zahnersatz nach Zahnentfernung

Eine Zahnlücke kann Kaufunktion, Aussprache und Ästhetik beeinträchtigen. Deshalb besprechen wir frühzeitig, wie der fehlende Zahn sinnvoll ersetzt werden kann. Je nach Ausgangssituation kommen zum Beispiel ein Implantat, eine Brücke oder eine andere Form des Zahnersatzes infrage.

Entfernung von
Weisheitszähnen

Weisheitszähne haben häufig nicht ausreichend Platz im Kiefer oder wachsen nur teilweise heraus. Dadurch können Entzündungen, Schmerzen oder Schäden an benachbarten Zähnen entstehen. Ob eine Entfernung notwendig ist, prüfen wir anhand der individuellen Zahnstellung und der vorhandenen Beschwerden.

Freilegung verlagerter Zähne
Nicht jeder verlagerte Zahn muss entfernt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er kieferorthopädisch in die Zahnreihe eingeordnet werden Dafür wird der Zahn zunächst in einem kleinen chirurgischen Eingriff freigelegt. Die weitere Behandlung erfolgt anschließend in enger Abstimmung mit einer kieferorthopädischen Praxis.